c) Berufsordnung für hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte
d) Hessisches Heilberufsgesetz
Information zur außergerichtlichen Streitbeilegung:
Die Landeszahnärztekammer Hessen hat eine Schlichtungs- und Gutachterstelle eingerichtet, die von Patientinnen und Patienten bei Zweifeln an der Richtigkeit zahnärztlicher Leistungen angerufen werden kann. Obgleich die Teilnahme für mich als Zahnarzt freiwillig ist, stelle ich mich auf Ihren Wunsch hin auch einem solchen Verfahren.
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